Die neuen Regeln gelten für Auszubildende, die ihre Ausbildung nach dem 31. Dezember 2012 beenden. Die Lehrlingsvereinbarung läuft vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Dezember 2014. Am 19. Mai 2012 haben der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, Südwestmetall und die IG Metall in ihren jüngsten Verhandlungen einen Kompromiss erzielt. Die getroffene Vereinbarung dient auch als Pilotprojekt für andere Gebiete des Landes, wobei Bayern, Nordrhein-Westfalen und andere Regionen ihre Bedingungen übernehmen. In den fünf Verhandlungsrunden organisierte die IG Metall Warnstreiks mit rund 800.000 Beschäftigten. Insgesamt betreffen die neuen Vereinbarungen rund 3,3 Millionen Beschäftigte in der Branche. Nach abschluss des neuen Tarifvertrags in Baden-Württemberg bedankte sich IG-Metall-Vorsitzender Berthold Huber in einer Presseerklärung am 19. Mai bei allen Beschäftigten, die sich an bundesweiten Warnstreiks beteiligt hatten. Er betonte, dass ihr Engagement zu dem Kompromiss beigetragen habe.
Martin Kannegiesser, Vorsitzender der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall), empfahl in einer Presseerklärung anderen Tarifverhandlungsregionen, die Bestimmungen des Pilotvertrages in Baden-Württemberg zu übernehmen. Er forderte auch ein Ende der politischen Debatte über die Einführung eines nationalen Mindestlohns für Leiharbeit, da zwei neue Vereinbarungen Leiharbeitnehmern eine bessere Bezahlung und die Aussicht auf eine Aufnahme als festangestelltes Personal garantierten. Schließlich wies Helga Schwitzer, Mitglied des IG-Metall-Vorstands, auf die wichtige Rolle der Sozialpartner auf Der Betriebsebene hin. Sie betonte, dass es ihre Verantwortung sei, die einzelnen Punkte des Pilotabkommens aus Baden-Württemberg umzusetzen. Am 22. Mai 2012 begrüßte Frau Schwitzer in einer Pressemitteilung auch den mit der VGZ erzielten Kompromiss zur Verbesserung der Bedingungen für Leiharbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie. Während der Einsatz von Leiharbeitnehmern beispielsweise durch einen Betriebsvertrag eingeschränkt werden kann, können andere Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Vergütung eingeführt werden, wie die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für einen begrenzten höheren Anteil der Arbeitnehmer. Wenn Leiharbeitnehmer nicht die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen wie Dauerbeschäftigte genießen, kann der Betriebsrat dagegen einwenden, dass sie in Zukunft eingesetzt werden. Am 19. Mai 2012 begrüßte der Vorsitzende von Südwestmetall, Rainer Dulger, den jüngsten Kompromiss in der Metallindustrie (siehe Pressemitteilung).
Seiner Ansicht nach ließ die neue Vereinbarung den Unternehmen Raum, flexibel mit den Vorschriften über die Bindung neu qualifizierter Lehrlinge und die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern umzugehen. Der Südwestmetall-Vorsitzende betonte zudem, dass die Lohnerhöhung von 4,3 Prozent die positive wirtschaftliche Entwicklung in der Branche widerspiegele, von der die Beschäftigten profitierten. Nur wenige Tage später wurde auch ein weiterer Tarifvertrag unterzeichnet, diesmal für Leiharbeitnehmer in der Branche. Der Tarifvertrag sieht vor, dass Unternehmen, die gezwungen sind, von diesen Optionen abzuweichen, abweichen. Befindet sich ein Unternehmen in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten, soweit sein Beschäftigungsniveau beeinträchtigt wird, ist es nicht verpflichtet, diese Klauseln für Lehrlinge einzuhalten. Dasselbe gilt, wenn persönliche Gründe eine weitere Anstellung eines Lehrlings rechtfertigen. Im ersten Fall muss der Betriebsrat der Verzögerung zustimmen, im zweiten falles muss nur die Geschäftsführung zustimmen.