Zwischen 2008 und 2009 ist ein erheblicher Rückgang der arbeitsbedingten Unfälle zu erwarten, was eine Folge der Krise sein könnte, die ihre stärksten Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Industrie zeigte, die eher zu Unfällen führen kann. Werden die drei Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt der Streik als rechtswidrig. Arbeitnehmer, die an unrechtmäßigen Streiks teilnehmen, sind nicht durch Streikgesetze geschützt und können sanktioniert oder entlassen werden. Zu den ungesetzlichen Streiks gehören z. B. Go-Slows und Sabotageakte, Streiks in Bezug auf eine bestimmte Verpflichtung, die Teil des Arbeitsvertrags ist (z. B. Bereitschaftsdienst), wiederholte Blockaden oder Besetzungen des Unternehmens ohne kollektiven Arbeitsstillstand oder Arbeitnehmerbefragung, und Streiks auf Unternehmensebene, die rein politisch sind. Die zahlunfreiwillige Teilzeitarbeit ist in Frankreich von 34,2 der Erwerbstätigen im Jahr 2012 auf 41,8 % im Jahr 2018 stark gestiegen. Mehr als die Hälfte der männlichen Arbeitnehmer ist mit unfreiwilliger Teilzeit konfrontiert, während weniger als ein Viertel der weiblichen Arbeitnehmer 2018 in der gleichen Situation war. Das hohe Niveau der unfreiwilligen Teilzeitarbeit hängt mit der Bedeutung des Dienstleistungssektors in der französischen Wirtschaft und der hohen Arbeitslosigkeit zusammen, die die Menschen zwingen, Teilzeitarbeit anzunehmen, während sie eine Vollzeitstelle bevorzugen. Die fünf wichtigsten Gewerkschaftsverbände, die in der gesamten Wirtschaft mitgliedhaben, behielten ihre Repräsentativität bei.
Die CFDT hatte 30,32 % der Stimmen und lag damit leicht vor der CGT mit 28,57 %. Die CGT-FO kam mit 17,93 % der Stimmen auf den dritten Platz, gefolgt von CFE-CGC mit 12,27 % und der CFTC mit 9,49 %. Die kürzlich gegründeten Gewerkschaften UNSA (Union der autonomen Gewerkschaften) und SUD (Solidarität, Einheit, Demokratie), die tendenziell eine recht radikale Position einnehmen, haben beide die 8 %-Schwelle auf nationaler Ebene mit einem Wert von 5,35 % bzw. 3,46 % nicht erreicht. Jede Arbeitsstunde über den gesetzlich festgelegten 35 Stunden zählt als Überstunden. Seit dem 1. Januar 2017 kann eine Vereinbarung auf Unternehmensebene die Zusatzzahlung für Überstunden festlegen. Dann kann die Zusatzzahlung nicht unter 10 % liegen, aber sie kann niedriger sein als der Satz, der im jeweiligen Branchentarifvertrag festgelegt ist. Wenn keine betriebs- oder branchenbezogene Vereinbarung gilt, muss der Arbeitgeber Überstunden mit zusätzlichen 25 % für die ersten acht Überstunden pro Woche und 50 % für jede zusätzliche Stunde kompensieren.
Alternativ kann eine Branchen- oder Betriebsvereinbarung die Überstundenzahlung durch eine zusätzliche Auszeit ersetzen. Die Höchstüberstunden werden gesetzlich auf 220 Stunden pro Jahr festgesetzt, aber sektorale oder betriebliche Vereinbarungen können sich innerhalb bestimmter Grenzen von den Bestimmungen verschlechtern. Seit dem 1. Januar 2017 können Vereinbarungen auf Unternehmensebene Flexibilitäten über die maximale Arbeitszeitdauer einführen. In jedem Fall darf die tägliche Arbeitszeit jedoch 12 Stunden pro Tag (oder Nacht), 46 Stunden über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Wochen und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Seit 2016 läuft eine Umstrukturierung der sektoralen Tarifverträge (Conventions collectives de branche), die durch die Veröffentlichung eines Dekrets eingeleitet wurde, das das Umstrukturierungsverfahren festlegt. Ziel ist es, die derzeitige Zahl von 700 Filialen über einen Zeitraum von drei Jahren auf rund 200 zu reduzieren. Die arbeitsrechtliche Reform von 2017 hat diesen Prozess beschleunigt mit dem Ziel, hundert Filialen zu erreichen und es dem Arbeitsminister zu ermöglichen, Sektoren ab dem 10. August 2018 und nicht erst am 10.
August 2019 zusammenzuführen. Jeder Mitarbeiter muss eine tägliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen haben. Die gesetzliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden (Arbeitsgesetzbuch, Artikel L3131-1). Ausnahmen von diesem Zeitraum können jedoch durch Vereinbarung oder Vereinbarung festgelegt werden (Arbeitsgesetzbuch, L3131-2). Ein Tarifvertrag kann jedoch nicht dazu führen, dass die tägliche Ruhezeit auf weniger als neun Stunden verkürzt wird.